
Über uns
Im Arzthaftungsrecht bieten wir unseren Mandanten eine profunde juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung zur Bewertung von Haftungsfragen.
Es geht hierbei um Schmerzensgeld und Schadensersatz, insbesondere um den Ersatz der Nachbehandlerkosten, des Haushaltsführungsschadens, des Erwerbsschadens und um die Honorarrückforderung.
In folgenden Bereichen unterstützen wir die Patienten:
Aufklärungsfehler (Behandlungsverlauf, Behandlungsalternativen, Risiken)
(Grobe) Behandlungsfehler - umgangssprachlich auch als Arztfehler, Kunstfehler oder Ärztepfusch bezeichnet - (Indikation, Diagnose, Befunderhebung, Therapie, Überwachung, Pflege, Nachbehandlung)
Dokumentationsfehler (Kranken- und Pflegeunterlagen)
Anwendung von Außenseiter- und Neulandmethoden
Medikationsfehler (u.a. bei off-label-use)
Schönheitsoperationen / kosmetische Eingriffe
Krankenhaushygiene
Organisationsmängel

Zur Kanzlei
Unsere Kanzlei wurde bereits vor über 35 Jahren gegründet (von den Rechtsanwälten Dres. Jürgen Klass I und Manfred Klüver).
Von anfänglich zwei Anwälten haben wir unser Team inzwischen auf sieben Anwälte mit sich gezielt ergänzenden Spezialgebieten vergrößern können. Dabei ergänzen wir uns durch vielfältige Qualifikationen und Erfahrungen. Schließlich arbeiten wir im Team und so stellt jeder jedem seine Kenntnisse zur Verfügung.